03 · Norm & PflichtNorm & Pflicht: Was gilt für Ihr Gebäude in Leipzig?
Die aktuelle Norm für Blitzschutz ist die DIN EN 62305 — in Deutschland eingeführt als VDE 0185-305. Sie besteht aus vier Teilen: Teil 1 definiert die Schutzprinzipien, Teil 2 das Risikomanagement, Teil 3 den äußeren Blitzschutz gegen physikalische Schäden, Teil 4 den Schutz elektrischer und elektronischer Systeme. Für die Erdungsanlage kommt die DIN 18014 dazu.
Eine pauschale Blitzschutzpflicht für jedes Haus gibt es nicht. Die Landesbauordnungen — in Sachsen § 46 SächsBO — verlangen Blitzschutz, wo ein Einschlag leicht eintreten oder schwere Folgen haben kann. Praktisch betrifft das vor allem Versammlungsstätten (in Sachsen ausdrücklich äußerer und innerer Blitzschutz, § 14 SächsVStättVO), Hochhäuser über 22 m, Schulen und Verkaufsstätten. Für Büro, Lager, Produktion und Wohngebäude entscheidet die Risikobeurteilung nach DIN EN 62305-2.
KlasseMaschenweite FangnetzAbleitungsabstandTypischer Einsatz
I5 × 5 m10 mHöchstes Schutzbedürfnis, Ex-Bereiche
II10 × 10 m10 mHohes Risiko, empfindliche Nutzung
III15 × 15 m15 mÜblich für Gewerbe- und Verkaufsgebäude
IV20 × 20 m20 mBasis-Schutz nach Risikobeurteilung
Parameter nach DIN EN 62305-3. Welche Klasse Ihr Gebäude braucht, ergibt die Risikobeurteilung nach Teil 2 — nicht der Katalog.